BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES TOURISMUSAUSSCHUSSES DER INSEL LA RÉUNION
Art.1 – VORBEMERKUNG
Diese besonderen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Tourismusausschuss der Insel La Réunion (Ile de la Réunion Tourisme „IRT“ einem lokalen Fremdenverkehrsbüro laut Artikel L211-1 (II) des Tourismusgesetzes) und seinen Kunden. Diese besonderen Geschäftsbedingungen richten sich nach den geltenden Vorschriften und treten ab dem 1. Juli 2018 auf jede Buchung in Kraft. Sie widerrufen und ersetzen alle früheren Fassungen der besonderen Geschäftsbedingungen des IRT. Der Kunde erklärt, diese besonderen Geschäftsbedingungen gelesen und ihrem Inhalt zugestimmt zu haben, wenn er die vom IRT angebotene Buchung unterzeichnet, die mit den vorliegenden allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen laut Artikel R211 – 3 bis R211-11 des Tourismusgesetzes und den vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen den Vertrag bilden, wie er in nachstehendem Artikel 2 definiert ist.
Art.2 – DEFINITIONEN
Verkäufer: bezeichnet den Insel La Réunion Tourismusausschuss oder IRT, ein lokales Fremdenverkehrsbüro und Mitglied des Netzwerks Tourisme & Territoires, die touristischen Leistungen in seinem geografischen Tätigkeitsgebiet, der Insel La Réunion, zum Verkauf anbietet.
Kunde: bezeichnet die Person, die eine touristische Leistung kauft oder bucht, wobei vereinbart ist, dass der Kunde nicht der Begünstigte oder Teilnehmer an der touristischen Leistung sein muss, je nachdem, ob der Kunde persönlich die touristische Leistung nutzen will oder sie einem Dritten zukommen lassen möchte.
Begünstigter oder Teilnehmer: bezeichnet die natürliche Person, welche die vom Kunden beim Verkäufer gekaufte touristische Leistung in Anspruch nimmt.
Vermietung einer Ferienwohnung oder Saisonale Vermietung oder Privatunterkunft (Landhaus): Reiseservice bestehend aus der Vermietung eines Hauses für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von maximal neunzig aufeinanderfolgenden Tagen gemäß der Definition in Artikel L211-4 des Tourismusgesetzes und 1-1 (2°) des Gesetzes Nr. 70-9 vom 2. Januar 1970.
Partner: bezeichnet jede Person, welche die vom Verkäufer an den Kunden verkaufte touristische Leistung erbringt oder organisiert.
Vertrag: bezeichnet alle beidseitigen Verpflichtungen des Verkäufers einerseits und des Kunden andererseits, welche die Buchung oder den Kauf einer touristischen Leistung betreffen. Der Vertrag besteht aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für alle Akteure im Tourismusbereich gelten, den besonderen Geschäftsbedingungen, die für den Verkäufer gelten, und den Buchungsbedingungen speziell für die vom Kunden ausgewählte touristische Leistung.
Aufenthalt: bezeichnet eine Pauschalreise im Sinne der Bestimmungen des Artikels L211-2 (II) des Tourismusgesetzes.
Touristische Leistung oder Reiseleistung: bezeichnet (i) einen Reiseservice oder (ii) einen Tourismusservice oder (iii) eine Pauschalreise oder (iv) eine angeschlossene Reiseleistung entsprechend der Definition dieser Begriffe in Artikel L211-2 des Tourismusgesetzes.
Outdoor-Aktivität: bezeichnet eine touristische Leistung oder eine Reiseleistung in freier Natur.
Vertriebskanal: bezeichnet die technische Möglichkeit, mit welcher der Verkäufer dem Kunden anbietet, eine touristische Leistung zu buchen oder zu kaufen (Telefon, Internetseite, persönlicher Empfang, …).
Partei: bezeichnet den Verkäufer oder den Kunden je nach dem Sinn des Satzes, in dem dieser Begriff vorkommt. Im Plural bezeichnet dieser Begriff den Verkäufer und den Kunden.
Website: bezeichnet die Internetseite des Verkäufers www.insel-la-reunion.com
Art.3 – VORABINFORMATION ODER VORVERTRAGLICHE INFORMATION
3.1 – UMFANG
Die Beschreibungen der vom Verkäufer angebotenen touristischen Leistung, die auf der Website oder in dem Dokument, das der Verkäufer dem Kunden übergibt, zu lesen sind, bilden die Vorabinformation oder vorvertragliche Information des Kunden im Sinne des Artikels L.211-8 des Tourismusgesetzes. Die Elemente dieser Vorabinformation oder vorvertraglichen Information, deren Liste in Artikel R2114 des Tourismusgesetzes aufgeführt ist, sind für den Verkäufer verbindlich.
3.2 – ÄNDERUNGEN
Der Verkäufer behält sich aber das Recht vor, an diesen Elementen der Vorabinformation Änderungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen dem Kunden schriftlich und vor Abschluss des Vertrags unter den Bedingungen der Artikel R211-5 und L211-9 des Tourismusgesetzes mitgeteilt werden.
3.3 – PREIS
Der Preis der touristischen Leistung, der auf der Website oder der schriftlichen Vorabinformation, die der Verkäufer dem Kunden übergibt, angegeben ist, ist der geltende Preis zum Zeitpunkt der Anfrage seitens des Kunden. Er entspricht dem Preis der touristischen Leistung einschließlich aller Steuern (TTC). In bestimmten Fällen können vom Verkäufer bei der Buchung Zusatzkosten gefordert werden, deren Einzelheiten und Anwendungsbedingungen in der Vorabinformation aufgeführt sind. Die Zahlungsmodalitäten dieses Preises finden sich ebenfalls auf der Website oder in der schriftlichen Vorabinformation.
3.4 – KURTAXE
Gemäß der geltenden Gesetzgebung für die Tätigkeit der Buchungsplattformen kann der Verkäufer (i) die für die verschiedenen Gebiete seines geografischen Tätigkeitsbereichs zum Zeitpunkt der Buchung oder des Kaufs geltende Kurtaxe erheben und (ii) sie den Gemeindeverbänden auf Rechnung des Kunden weiterleiten. Wenn sie vom Verkäufer erhoben wird, werden die Einzelheiten dieser Abgabe auf der Website oder der schriftlichen, dem Kunden übergebenen Vorabinformation erwähnt.
3.5 – BEARBEITUNGSGEBÜHREN
Schließlich kann der Verkäufer auch Bearbeitungsgebühren erheben. Die Einzelheiten und die Höhe dieser Bearbeitungsgebühren sind in der Vorabinformation angegeben und können je nach Vertriebskanal des Verkäufers unterschiedlich sein.
3.6 – ENDGÜLTIGER PREIS
Der endgültige Preis inklusive aller Steuern und einschließlich aller Kosten wird dem Kunden vor dem endgültigen Vertragsabschluss mitgeteilt.
Art.4 – VERANTWORTUNG DES KUNDEN
Es ist Aufgabe des Kunden, zu prüfen, ob die personenbezogenen Informationen, die er bei der Buchung, beim Kauf oder zu jedem anderen Zeitpunkt gibt, richtig und vollständig sind.
Bei einer Online-Buchung auf der Website ist der Kunde dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die von ihm übermittelten Angaben korrekt sind und ob er mit ihnen die Bestätigung seiner Buchung erhalten kann. Wenn der Kunde diese Bestätigung nicht innerhalb der angegebenen Zeit erhält, obliegt es ihm, umgehend den Verkäufer zu kontaktieren. Ferner muss der Kunde den Verkäufer für eine korrekte Bearbeitung schnellstmöglich über jede Änderung der personenbezogenen Informationen informieren, die er ihm gegeben hat.
Art.5 – ÄNDERUNG DES PREISES
Der Preis der touristischen Leistung darf vom Verkäufer nach Zustandekommen des Vertrags außer in den einschränkend angegebenen Fällen in Artikel L211-12 des Tourismusgesetzes und spätestens 21 Tage vor Beginn der touristischen Leistung nicht geändert werden. Die Angaben der Buchung zeigen diesbezüglich die Parameter der möglichen Preisänderung und die Art, wie die Preisänderung abhängig von diesen Parametern berechnet werden kann.
Der Kunde darf in keinem Fall seine Buchung aufgrund der Preisänderung stornieren, es sei denn, der Preis durch diese Änderung ist um 8 % höher als der anfangs bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis.
Art.6 – VERANTWORTUNG DES VERKÄUFERS
Gemäß Artikel L211-16 des Tourismusgesetzes haftet der Verkäufer von Rechts wegen gegenüber dem Kunden oder Begünstigten der touristischen Leistung für die Ausführung seiner vertraglich festgelegten Dienstleistungen. Der Verkäufer darf aber seine Haftung insgesamt oder teilweise ablehnen, wenn er den Beweis erbringt, dass der Schaden:
– entweder dem Kunden oder dem Begünstigten anzulasten ist,
– oder einem Dritten anzulasten ist, der an der Erbringung der im Vertrag inbegriffenen Reisedienstleistung unbeteiligt ist, und unvorhersehbar und unvermeidbar ist,
– oder durch außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände entstanden ist.
Wenn der Verkäufer haftbar gemacht wird, darf die vom Kunden geforderte Entschädigung nicht mehr als das Dreifache des Gesamtpreises der touristischen Leistung überschreiten, außer im Fall eines Personenschadens oder von vorsätzlichen oder durch Nachlässigkeit verursachter Schäden.
Art.7 – PROZESS DER ONLINE-BUCHUNG
Der Prozess der Online-Buchung auf der Internetseite verläuft wie folgt:
– Der Kunde wählt die touristische(n) Leistung(en) seiner Wahl aus und legt sie in seinen Warenkorb.
– Nach der Bestätigung des Warenkorbs gibt der Kunde seine personenbezogenen Informationen und Angaben ein.
– Anschließend gelangt der Kunde auf eine Seite, auf der alle Bestandteile des Vertrags aufgeführt sind, die in Artikel R211-4 und R211-6 des Tourismusgesetzes aufgelistet sind.
– Mit einem ersten Klick kann der Kunde die Vertragsbestimmungen bestätigen, sofern er vorher ausdrücklich den allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat.
– Ein zweiter Klick des Kunden, durch den er seine Zustimmung erneut bestätigt, erlaubt es ihm, die Zahlungsmodalitäten des Preises zu bestätigen.
– Wenn die Zahlung per Bankkarte geleistet wird, gilt die Buchung erst als fest und endgültig und der Vertrag als zustande gekommen, nachdem die Bank des Kunden die Zahlung akzeptiert hat, jede spätere Ablehnung der Zahlung hat die unverzügliche Auflösung des Vertrags zur Folge.
– Nach dem endgültigen Zustandekommen des Vertrags sendet der Verkäufer an den Kunden eine Bestätigungsmail, in der alle Bestimmungen des Vertrags aufgeführt sind, und der Inhalt dieser Mail ist ein Beweismittel, mit dem die Existenz des Vertrags bestätigt wird.
Art.8 – PROZESS DER OFFLINE-BUCHUNG
Bei einer Offline-Buchung sendet der Verkäufer dem Kunden einen Vertragsentwurf zu, der alle in Artikel R211-4 und R2116 des Tourismusgesetzes vorgesehenen Elemente aufführt und auch die allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen umfasst.
Die Buchung oder der Kauf sind endgültig zustande gekommen, nachdem der Verkäufer vor dem im Entwurf angegebenen Stichtag (i) ein vom Kunden unterzeichnetes Vertragsexemplar, das auch die Zustimmung zu den besonderen Geschäftsbedingungen voraussetzt (die auf der Website zu finden sind oder einfach beim Verkäufer angefordert werden können) und (ii) die Zahlung des im Vertrag angegebenen Anteils des Preises wie nachstehend in Artikel 10 bestimmt erhalten hat.
Erfolgt die Zahlung des im Vertrag angegebenen Anteils des Preises per Bankkarte, gilt die Buchung als fest und endgültig und der Vertrag als zustande gekommen, wenn der Kunde seine Bankdaten und sein Kryptogramm entweder per Telefon dem Verkäufer oder einem physischen Buchungsbüro des Verkäufers mitteilt. Jede spätere Ablehnung der Zahlung hat die unverzügliche Vertragsauflösung zur Folge.
Art.9 – KEIN RÜCKTRITTSRECHT
Gemäß Artikel L122-18 12° des Verbrauchergesetzbuchs hat der Kunde kein Rücktrittsrecht nach dem Kauf oder der Buchung einer vom Verkäufer angebotenen touristischen Leistung.
Art.10 – ZAHLUNG
Außer im Fall der Online-Buchung, bei der die Zahlung des Gesamtpreises bei der Buchung gefordert werden kann, wird die Buchung fest und endgültig und kommt der Vertrag zustande, wenn eine Anzahlung von mindestens 25 % des Gesamtpreises der touristischen Leistung beim Verkäufer eingegangen ist. Der restliche Preis ist spätestens 30 Tage vor Beginn der touristischen Leistung zu zahlen.
Bei einer Buchung weniger als 30 Tage vor Beginn der touristischen Leistung wird die Zahlung des Gesamtpreises für diese Leistung systematisch bei der Buchung gefordert. Wenn der Kunde den Gesamtpreis der touristischen Leistung nicht spätestens 30 Tage vor Beginn der touristischen Leistung gezahlt hat, wird davon ausgegangen, dass er seine Buchung storniert hat, und es kommen die Auflösungskosten gemäß nachstehendem Artikel 16 zur Anwendung.
Schließlich dürfen für Ferienwohnungen gemäß Artikel 68 des geänderten Dekrets 72-678 vom 20. Juli 1972 keine Zahlungen früher als 6 Monate vor der Schlüsselübergabe geleistet werden.
Art.11 – VOUCHER
Nach Eingang der Zahlung in voller Höhe sendet der Verkäufer dem Kunden einen Voucher mit den praktischen Informationen über die Nutzung der touristischen Leistung zu. Es ist nicht mehr vorgeschrieben, dass der Kunde den Voucher beim Partner vorlegt. Bei seiner Ankunft kann der Kunde die Nummer seiner Buchung mitteilen und einen Personalausweis auf den Namen der Buchung vorlegen.
Art.12 – ANKUNFT
Der Kunde muss am vereinbarten Tag und zu der im Voucher angegebenen Uhrzeit eintreffen. Bei einer verspäteten oder aufgeschobenen Ankunft oder Verhinderung in letzter Minute muss der Kunde den Partner, dessen Anschrift und Telefon auf dem Voucher angegeben sind, informieren. Der Preis der aufgrund dieser Verspätung nicht genutzten touristischen Leistung ist weiterhin fällig, und die Verspätung begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
Art.13 – DAUER
Der Kunde, der den Vertrag für einen bestimmten Zeitraum unterzeichnet hat, darf unter keinen Umständen ein Recht auf Verbleib in den Räumen nach den im Vertrag genannten Daten fordern.
Art.14 – ÄNDERUNG SEITENS DES VERKÄUFERS
Der Verkäufer hat die Möglichkeit, die Bestimmungen des Vertrags nach seinem Zustandekommen und vor Beginn der touristischen Leistung einseitig zu ändern, ohne dass der Kunde dem widersprechen darf, dies aber unter dem Vorbehalt, dass die Änderung geringfügig ist und der Kunde schnellstmöglich klar, verständlich und sichtbar auf einem dauerhaften Träger informiert wird.
Im Fall der einseitigen Änderung einer fest und endgültig gebuchten touristischen Leistung durch den Verkäufer hat der Kunde, wenn diese Änderung nicht geringfügig ist und ein wesentliches Element des Vertrags betrifft, etwa eine Preiserhöhung um mehr als 8 % im Vergleich zum ursprünglichen Preis im Fall der Anwendung der Preisänderungsklausel, die Möglichkeit, entweder die vom Verkäufer angebotene Änderung zu akzeptieren oder den Vertrag kostenlos aufzulösen. Im Fall der Vertragsauflösung werden dem Kunden unverzüglich die für diese Buchung gezahlten Beträge zurückgezahlt und es wird eine Entschädigung geleistet, die derjenigen entspricht, die der Kunde hätte tragen müssen, wenn er zum Datum der Änderung eine Stornierung vorgenommen hätte, wie in Artikel 16 bestimmt ist.
Art.15 – STORNIERUNG SEITENS DES VERKÄUFERS
Der Verkäufer hat die Möglichkeit, die Buchung ohne Kosten vor Beginn der touristischen Leistung in den beiden folgenden Fällen zu stornieren:
– wenn die Anzahl der für die touristische Leistung angemeldeten Personen die im Buchungsformular angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und wenn die Stornierung spätestens (i) 20 Tage vor dem Beginn erfolgt, wenn die touristische Leistung länger als 6 Tage dauert, (ii) 7 Tage vor Beginn, wenn die touristische Leistung zwischen 2 und 6 Tagen dauert oder (iii) 48 Stunden vor Beginn, wenn die touristische Leistung nicht mehr als 2 Tage dauert.
– wenn der Verkäufer aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände die touristische Leistung nicht erbringen kann und wenn die Stornierung schnellstmöglich vor Beginn der touristischen Leistung erfolgt. In den oben aufgeführten Fällen hat der Kunde Anspruch auf vollständige Erstattung der gezahlten Preise, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung für den eventuell erlittenen Schaden.
In allen anderen Fällen schuldet der Verkäufer, der einseitig eine fest und endgültig gebuchte touristische Leistung storniert, dem Kunden nicht nur die unverzügliche Rückzahlung der von diesem für diese Buchung gezahlten Beträge, sondern auch eine Entschädigung, die derjenigen entspricht, die der Kunde hätte zahlen müssen, wenn er zum selben Datum storniert hätte, wie es in Artikel 16 festgelegt ist
Art.16 – STORNIERUNG UND ÄNDERUNG SEITENS DES KUNDEN
Jede Bitte um Änderung oder Stornierung der fest und endgültig gebuchten touristischen Leistung durch den Kunden ist schriftlich an den Verkäufer zu richten. Das Eingangsdatum dieser schriftlichen Mitteilung gilt für die Berechnung der nachstehenden Kosten. Die Bitte muss innerhalb von maximal 48 Stunden nach Beginn des Aufenthalts erfolgen, andernfalls wird keine Erstattung bewilligt.
Jede nicht ausdrücklich vom Verkäufer angenommene Bitte um Änderung, für die kein Zusatz zum Vertrag mit den eventuellen erforderlich gewordenen Anpassungen erstellt wurde, ist gleichbedeutend mit einer Stornierung. Diesbezüglich und für alle Strukturen an isolierter Stelle kann eine Bitte um Änderung zwecks Verschiebung ausnahmsweise in bestimmten Fällen aufgrund klimatischer Bedingungen und Bedingungen der Zugänglichkeit bewilligt werden. Die Bitte muss per Mail oder auf dem Postweg innerhalb von 48 Stunden (2 Werktagen) beim Verkäufer ab dem Eintreten der Änderung der klimatischen Bedingungen und/oder der Zugänglichkeit gestellt werden.
Festgestellter Zeitraum vor Beginn des Aufenthalts oder der Leistung | Kosten der Auflösung |
Über 30 Tage | 0 % |
30 bis 22 Tage | 25 % |
21 bis 8 Tage | 50 % |
7 bis 2 Tage | 75 % |
Weniger als 2 Tage/Nichteintreffen | 100 % |
Die Kosten für die Auflösung werden vom Kunden an den Verkäufer gezahlt und werden in entsprechender Höhe auf die bereits vom Kunden für die Buchung gezahlten Beträge angerechnet.
Wenn der Kunde eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Auflösung unter den im Versicherungsbetrag festgelegten Bedingungen, von denen eine Zusammenfassung der Garantien dem Vertrag beigefügt wird. Im letztgenannten Fall können aber die Kosten für den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung nicht erstattet werden.
Auch im Falle einer Zahlungslösung, die auf Anfrage des Kunden von einer Drittorganisation eingesetzt wird, können die mit dieser Lösung verbundenen Aufwendungen des elektronischen Zahlungsverkehrs, welche der Organisation geschuldet sind, nicht erstattet werden.
Art.17 – UNTERBRECHUNG DES AUFENTHALTS
Wenn der Kunde die touristische Leistung vor dem geplanten Ende unterbricht, leistet der Verkäufer keine Erstattung. Der Kunde kann aber eine Entschädigung erhalten, wenn der Grund für die Unterbrechung von seiner abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung gedeckt ist.
Art.18 – ABTRETUNG DES VERTRAGS
Der Kunde kann den Vertrag an einen Dritten abtreten, der dieselben Bedingungen wie er erfüllt, um die touristische Leistung zu nutzen. In diesem Fall muss der Kunde den Verkäufer über seinen Entschluss per Einschreiben mit Rückschein spätestens 7 Tage vor Beginn der touristischen Leistung informieren. Der Verkäufer teilt dann dem Kunden umgehend die Höhe der mit dieser Abtretung verbundenen Kosten mit, die aber die eventuellen zusätzlichen Kosten, die vom Partner gefordert werden, und die Bearbeitungskosten des Verkäufers für die Abtretung nicht überschreiten dürfen. Im Fall der Abtretung haftet der Kunde gemeinschaftlich mit dem Dritten gegenüber dem Verkäufer für die Zahlung des Restpreises sowie für die eventuell durch diese Abtretung entstandenen Zusatzkosten.
Art.19 – SONDERBEDINGUNGEN FÜR UNTERBRINGUNGEN
19.1 – KAPAZITÄT
Der Vertrag wird für eine begrenzte Personenzahl erstellt. Wenn die Teilnehmerzahl die Unterbringungskapazität der vertraglich vorgesehenen Unterbringung überschreitet, kann der Partner zusätzliche Teilnehmer ablehnen. Jede Auflösung des Vertrags aus diesem Grund gilt dann als auf Betreiben und in Verantwortung des Kunden erfolgt. In diesem Fall verbleibt der Preis für die touristische Leistung beim Verkäufer.
19.2 – KAUTION UND ÜBERGABEPROTOKOLL
EEinige Unterbringungstypen erfordern vom Kunden die Zahlung einer Kaution, welche die eventuellen finanziellen Folgen von Beschädigungen abdecken soll, die im Verlauf der touristischen Leistung eintreten können. Die Höhe dieser Kaution ist unterschiedlich und wird in der vorab übergebenen schriftlichen Information mitgeteilt. Diese Kaution wird dem Partner oder seinem Vertreter zu Beginn der touristischen Leistung gezahlt. Bei Ankunft und bei Abreise wird kontradiktorisch ein Übergabeprotokoll aufgesetzt, das eine Prüfung des Zustands der Räume und der Mietobjekte ermöglicht. Bei der Abreise wird dem Kunden die Kaution abzüglich der Kosten der eventuellen Instandsetzung zurückgezahlt, wenn Beschädigungen festgestellt werden, die der Kunde zu verantworten hat. Bei vorzeitiger Abreise (im Vergleich zu den im Voucher angegebenen Uhrzeiten), durch die das Übergabeprotokoll am Tag der Abreise des Kunden nicht aufgesetzt werden kann, zahlt der Partner dem Kunden innerhalb von maximal einer Woche die Kaution (oder bei Beschädigung deren Restbetrag) zurück.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache wie ein treusorgender Familienvater zu nutzen. Die Sauberkeit der Unterbringung bei Ankunft des Kunden ist im Übergabeprotokoll festzustellen. Für die Reinigung der Räume während der gesamten Mietzeit und bis zu seiner Abreise ist der Kunde zuständig.
19.3 – ZAHLUNG DER NEBENKOSTEN
Einige Unterbringungstypen erfordern die Zahlung der Kosten für Wasser-, Gas-, Strom-, Heizungsverbrauch usw. Die Einzelheiten dieser Kosten sind variabel und werden in der Vorabinformation angegeben. In der Regel umfassen die im Grundpreis enthaltenen Kosten einen Stromverbrauch von 8 kWh pro Tag, Gas für den Gasherd und Kaltwasser. Der Betrag dieser Nebenkosten ist direkt an den Partner gegen Quittung zu zahlen. Einige Mietpreise können eine Pauschale für die Nebenkosten enthalten.
19.4 – HOTELUNTERBRINGUNG
Die Preise umfassen die Miete des Zimmers mit oder ohne Frühstück, Halb- oder Vollpension. Wenn nichts anderes angegeben ist, sind die Getränke bei Mahlzeiten nicht inbegriffen. Wenn ein Kunde ein Doppelzimmer allein nutzt, wird ihm, wenn nichts anderes angegeben ist, ein „Einzelzimmerzuschlag“ berechnet. Am Abreisetag muss das Zimmer zu der im Hotel angegebenen Zeit geräumt sein.
Art.20 – OUTDOOR-AKTIVITÄTEN
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine vertraglich vereinbarte Aktivität zu stornieren, wenn er aufgrund des Eintretens von außergewöhnlichen und unabwendbaren Umständen gemäß vorstehendem Artikel 15 an der Ausführung dieser Aktivität gehindert ist.
Im gleichen Fall von außergewöhnlichen und unabwendbaren Umständen kann der Verkäufer die ursprüngliche Aktivität auch durch eine andere Aktivität ersetzen, und zwar mit Zustimmung des Kunden, es sei denn, es handelt sich um eine geringfügige Änderung gemäß vorstehendem Artikel 14. In diesem zweiten Fall hat der Kunde jedoch keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung.
In allen in diesem Absatz genannten Fällen hat der Kunde keinerlei Anspruch auf jegliche Art einer Entschädigung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine im Vertrag vorgesehene Aktivität durch eine andere zu ersetzen, wenn er aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände die ursprüngliche Aktivität nicht anbieten kann und wenn der Ersatz umgehend nach Eintreten der besagten Umstände erfolgt. In diesem Fall darf der Kunde wie in Artikel 7 bestimmt keine Entschädigung fordern.
Jeder Teilnehmer muss die Vorsichtsmaßnahmen beachten und die Tipps des Betreuers befolgen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit einen Teilnehmer aus der Gruppe auszuschließen, dessen Verhalten als gefährdend für die Gruppe und das Wohlergehen der anderen Teilnehmer angesehen wird. In diesem Fall wird keine Entschädigung gezahlt.
Einige Leistungen, die im Freien stattfinden, erfordern eine gute körperliche Konstitution und/oder spezielle Ausrüstungen. Wenn dies der Fall ist, werden die entsprechenden Informationen in der Vorabinformation mitgeteilt.
Art.21 – TIERE
Der Vertrag oder der Voucher geben an, ob der Kunde mit einem Haustier anreisen darf oder nicht und ob für die Aufnahme des Tieres ein Preisaufschlag und/oder eine höhere Kaution zu zahlen ist. Wenn diese Klausel vom Kunden nicht beachtet wird, kann der Dienstleister die Erbringung der touristischen Leistung verweigern. In diesem Fall wird keine Erstattung geleistet.
Art.22 – VERSICHERUNGEN
Der Kunde haftet für alle durch sein Verschulden eingetretenen Schäden. Er wird um Prüfung gebeten, ob er bei seinen persönlichen Versicherungen einen Versicherungsschutz auch für den Urlaub hat. Andernfalls wird ihm dringend empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen. Der Verkäufer bietet dem Kunden die Möglichkeit, eine Versicherung abzuschließen, welche die Folgen bestimmter Fälle der Stornierung und der Hilfe absichert; der Inhalt der Garantie und die Ausschlüsse sind in einem Schriftstück festgehalten, das dem Kunden gleichzeitig mit der Vorabinformation übergeben wird. Der Verkäufer ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung versichert, wie an anderer Stelle erwähnt.
Art.23 – REKLAMATIONEN
Jede Reklamation wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrags ist binnen 48 Stunden (2 Werktagen) schriftlich an den Verkäufer zu richten. Reklamationen bezüglich des Übergabeprotokolls müssen dem Verkäufer zwingend innerhalb von 48 Stunden nach der Anreise mitgeteilt werden.
Art.24 – TOURISMUS-MEDIATOR
Nachdem der Kunde Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen hat und von diesem innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, kann er sich an den Médiateur du Tourisme et du Voyage (MTV – Reise- und Tourismus-Mediator) unter folgender Anschrift wenden: MTV Médiation Tourisme Voyage BP 80 303 – 75 823 Paris Cedex 17, die Modalitäten für seine Anrufung finden sich auf der Internetseite: www.mtv.travel
Art.25 – BEWEIS
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die im Datenverarbeitungssystem des Verkäufers und/oder seiner Partner gespeicherten Daten bezüglich der Elemente der touristischen Leistung dieselbe Beweiskraft haben wie jedes Dokument, das schriftlich erstellt, abgefasst oder aufbewahrt wird.
Art.26 – PERSÖNLICHE DATEN
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr dieser Daten, auch DatenschutzGrundverordnung bzw. DSGVO genannt, sowie das Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018 zum Schutz persönlicher Daten, bestimmen den rechtlichen Rahmen, der zur Verarbeitung personenbezogener Daten gilt.
Im Rahmen seiner Tätigkeit im Verkauf von touristischen Aufenthalten und Leistungen verarbeitet und nutzt der Verkäufer personenbezogene Daten von Kunden und Leistungsempfängern. Gemäß Artikel 12 der DSGVO hat der Verkäufer die Rechte und Pflichten von Kunden und Leistungsempfängern zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in einem Dokument namens Datenschutzpolitik formalisiert. Dieses Dokument ist unter der Adresse https://www.insel-la-reunion.com/datenschutzpolitik oder auf Anfrage beim Verkäufer zugänglich.
Für allgemeinere Informationen zum Schutz persönlicher Daten können sich alle Interessenten auf der Website der französischen Datenschutzbehörde CNIL auf www.cnil.fr informieren.
Art.27 – GEBRAUCH DER FRANZÖSISCHEN SPRACHE UND VORRANG DES FRANZÖSISCHEN
Gemäß dem Gesetz Nr. 94-664 vom 4. August 1991 sind die Angebote auf der Website des Verkäufers sowie die vorliegenden Geschäftsbedingungen in französischer Sprache abgefasst. Es sind aber Übersetzungen aller oder eines Teils dieser Informationen in anderen Sprachen verfügbar. Die Parteien vereinbaren, dass die Fassung in französischer Sprache Vorrang vor allen in einer anderen Sprache abgefassten Versionen hat.
Art.28 – GELTENDES RECHT
Jeder zwischen dem Verkäufer und dem Kunden geschlossene Vertrag unterliegt dem französischen Recht.
ANGABEN ZUM VERKÄUFER – BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG – FINANZIELLE GARANTIE
Angaben zum Verkäufer:
Bezeichnung: Ile de La Réunion Tourisme (IRT)
Rechtsform: Eingetragener Verein nach dem Gesetz aus 1901 SIRET-Nr.: 5019321150001430 APE-Code: 7911Z
Mitgliedsnr. im Tourismusverband ATOUT FRANCE: IM 974110007
Anschrift: 4, rue Jules Thirel – Immeuble la Balance – Bât. B – CS61087 – 97460 Saint-Paul Cedex
Telefon: +262 (0)262 90 78 78
Berufshaftpflichtversicherung:
Der Verkäufer hat eine Berufshaftpflichtversicherung Nr. RCASPT/179754 bei der HISCOX 12, quai des Queyries 33100 Bordeaux abgeschlossen, um die möglichen Folgen der Berufshaftpflicht für den Verkäufer abzusichern.
Finanzielle Garantie:
Der Verkäufer legt eine bei der APST 15, avenue Carnot 75017 Paris abgeschlossene finanzielle Garantie vor, deren Gegenstand der Schutz des Verbrauchers ist (Rückzahlung gezahlter Anzahlungen, Fortsetzung der Reise…), wenn der Verkäufer finanzielle Schwierigkeiten hat.
Veranstalter oder Vermittler über den Abschluss des Vertrags, durch den eine Pauschale fällig wird. Der gewerbliche Anbieter gibt ihm die erforderlichen Informationen, um ihm zu ermöglichen, seinen Pflichten als Veranstalter nachzukommen. Sobald der Veranstalter oder der Vermittler über die Bildung einer Pauschale informiert wurden, geben sie dem Reisenden auf einem dauerhaften Träger die unter Ziffer 1° bis 8° genannten Informationen.