Verpflichtende Dokumente für Staatsangehörige Frankreichs oder der Europäischen Union:
- Ein aktuell gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Für Staatsangehörige des Auslandes: gültiger Reisepass, ggf. Visum und Rückreise- oder Weiterreiseticket. Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
Wissenswertes zur Reise von Kindern:
Wenn Sie mit Ihren Kindern reisen, müssen Minderjährige unabhängig von ihrem Alter auch über einen persönlichen Reisepass verfügen.
Nach französischem Recht müssen Minderjährige, die mit beiden Elternteilen oder nur einem der beiden Elternteile reisen, keine Ausreisegenehmigung besitzen. Dieses Dokument ist jedoch (seit dem 15. Januar 2017) verpflichtend, wenn diese Begleitbedingung nicht erfüllt wird. Im letzteren Fall muss das Kind Folgendes vorlegen: Reisepass (oder Personalausweis gemäß den Anforderungen des Bestimmungslandes); das Ausreisegenehmigungsformular, das von einem Elternteil mit elterlicher Autorität unterzeichnet wurde (das Ausreisegenehmigungsformular ist auf der Website www.service-public.fr verfügbar); eine Fotokopie des Ausweises des unterzeichnenden Elternteils.
Wenn ein Minderjähriger mit einem Elternteil reist, dessen Namen er nicht trägt, wird dringend empfohlen, entweder die Abstammung nachweisen zu können oder eine Erlaubnis zum ordnungsgemäßen Verlassen des Gebiets (Cerfa-Formular Nr. 15646 * 01) vom anderen Elternteil mit einer Kopie seines Ausweises ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. Diese Genehmigung befreit nicht von der Erfüllung anderer, für den Bestimmungsort spezifischer Formalitäten in Bezug auf Minderjährige.